Kanzlei

Seit über 20 Jahren bieten wir hoch spezialisiert anwaltliche Leistung im gewerblichen Rechtsschutz. Wir betreuen Mandanten im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Kartell- und Datenschutzrecht. Neben der Beratung bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung treten wir für unsere Mandanten vor Gericht sowie vor Schiedsgerichten auf. So verfügen wir über weit reichende Erfahrungen vor den einschlägigen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten aber auch vor den europäischen Gerichtshöfen. Wir vertreten Mandanten vor nationalen aber auch internationalen Schiedsgerichten.

SELTING Rechtsanwälte hält für die Überwachung von Marken und Domains eine hoch qualifizierte Abteilung von Paralegals vor. Aufgrund der hohen Spezialisierung ist es uns möglich, Leistungen im Zusammenhang mit Marken und Domains zu festen Paketpreisen anzubieten.

Standorte

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum unsere Leistungen aus einer Hand anbieten zu können. Unter Berücksichtigung internationaler Abkommen und einzelstaatlicher Regelungen ist uns dies über unsere Büros in Köln und in Lugano möglich.

Mitgliedschaften

Zum Erhalt und der Verbesserung unserer anwaltlichen Dienstleistungsqualitäten pflegen wir den Austausch in nationalen und internationalen Anwaltsvereinigungen. So sind wir seit Beginn der Kanzlei aktives Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV), der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht (GRUR), der International Bar Association (IBA) und der Association Internationale pour la Protection de la propriété Intellectuelle (AIPPI).

Um den Mandanten einen weltweiten Service anbieten zu können, ist die Kanzlei Mitglied des internationalen Anwalt Netzwerks ADVOC. Herr Rechtsanwalt Selting ist bei ADVOC Vorsitzender des Komitees Intellectual Property und damit zuständig für den internationalen weltweiten Marken- und Domainschutz.

Pro Bono

SELTING Rechtsanwälte fühlt sich dem sozialen Gedanken der Pro Bono Tätigkeit von Rechtsanwaltskanzleien verpflichtet. Als Pro Bono bezeichnet man unvergütete rechtsanwaltliche Tätigkeiten zum Zwecke des Allgemeinwohls.

Unter diesem Gedanken haben wir unter anderem nach der Insolvenz des Kölner American Football Vereins „Cologne Crocodiles“ die Jugend bei der Suche nach einem neuen Verein unterstützt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und mit definiert. So konnte die Jugend der Cologne Crocodiles im Sportclub Lövenich/Widdersdorf e.V. zunächst eine neue Heimat finden und in der Folge die Gründung der neuen Cologne Crocodiles begleitet werden. In der Zwischenzeit sind die Cologne Crocodiles wieder der erste Football Club in Köln mit erfolgreichen Senioren aber auch sehr erfolgreichen Junioren.